Liebe DGKO Mitglieder,

die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird ab dem 16. März 2022 kommen, da der Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden ist. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus, jedoch ist nicht absehbar, wann diese erfolgen wird.

Für die Praxis heißt das nun, dass Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs ihre Nachweise zum Status „geimpft oder genesen“ bzw. „aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können“ dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen müssen. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass Beschäftigte weiterhin Ihre Tätigkeiten ausüben dürfen, solange kein Betretungsverbot durch das Gesundheitsamt ausgesprochen worden ist.

Da bei diesem Thema weiterhin viele Fragen offengeblieben sind und mit weiteren Änderungen zu rechnen ist werden wir Sie gerne an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@kinderosteopathen.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre DGKO